Die letzte Reise gut abgesichert.
Bestattungsvorsorge mit Klotz
Die eigene Beerdigung planen?
In vielen Lebensbereichen ist es heute ganz normal, Vorsorge zu treffen – und bei der Bestattung? Wer konkrete Vorstellungen hat, wie die eigene Bestattung aussehen soll, ist gut beraten, seine Wünsche frühzeitig festzuhalten. Nicht im Testament, das ja oft erst nach der Bestattung eröffnet wird, sondern in einem Vorsorgevertrag beim Bestatter.
So ist garantiert, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Für Angehörige ist es in der Regel eine enorme Erleichterung, wenn Sie nicht rätseln müssen, was im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre, sondern wenn sie es tatsächlich wissen. Hilfreich ist eine Bestattungsvorsorge aber auch, wenn die Meinungen zu einer angemessenen Bestattung in der Familie auseinandergehen, bei unverheirateten Paaren oder wenn keine Angehörigen vor Ort sind.


Wie läuft eine Bestattungsvorsorge ab?
Haben Sie Ihre ersten Gedanken sortiert, verabreden Sie sich mit uns zu einem kostenfreien und unverbindlichen Vorsorgegespräch. Dabei beraten wir Sie ausführlich zu allen Entscheidungen, die im Rahmen einer Bestattung anfallen – also zu Bestattungsarten und Beisetzungsorten, zur Auswahl von Sarg und gegebenenfalls einer Urne, zur Gestaltung des Trauerdrucks und zur Gestaltung der Trauerfeier. Wie detailreich Ihr Vorsorgevertrag schließlich wird, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Übrigens empfehlen wir, vor Abschluss eines Vertrages auch noch einmal Rücksprache mit nahestehenden Menschen zu halten, die ja später mit Ihren Entscheidungen leben müssen. Ist ein Vertrag einmal abgeschlossen sind wir dazu verpflichtet, alles vertragsgemäß umzusetzen – auch wenn Ihre Hinterbliebenen später andere Wünsche äußern. Sollten sich Ihre eigenen Wünsche im Laufe des Lebens noch einmal ändern, ist es hingegen kein Problem, den Vertrag entsprechend anzupassen.
Vorsorgefinanzierung
Ersparnisse für die eigene Beerdigung sicher anlegen
Wer seine eigene Bestattung plant und seine Wünsche vertraglich festlegt, der sollte auch noch einen Schritt weiter gehen und die Finanzierung der gewünschten Bestattung ebenfalls absichern.
Eine Möglichkeit, zu der wir Sie gerne ausführlich beraten, ist die Anlage des Betrages auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Der Vorteil – Erspartes, das Sie auf diese Weise für die Bestattung zurücklegen, kann nicht von Dritten angetastet werden, darf also zum Beispiel im Pflegefall nicht mit möglichen Sozialleistungen verrechnet werden. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit des Geldes im Bestattungsfall nicht an unser Unternehmen gebunden.
Das Geld steht Ihnen außerdem garantiert auch dann zur Verfügung, wenn unser Beerdigungsinstitut einmal nicht mehr in der heutigen Form bestehen sollte.
Ihre Rechte am Lebensende
Testament, Erbrecht & Co
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.